11. Mai 2022

Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes legt die Grundlage für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung

Entschließungsantrag
Fraktion der CDU,
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes legt die Grundlage für eine
zeitgemäße Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung
D e r L a n d t a g w o l l e b e s c h l i e ß e n :
1. Der Landtag erkennt an, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes eine Modernisierung der Aus- und Fortbildung der hessischen Lehrkräfte erfolgt. Aktuelle Themen wie die Bildungssprache Deutsch, die Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache, die Inklusion, die Medienbildung
und die Digitalisierung, die sozialpädagogische Förderung, die berufliche Orientierung sowie
der Ganztag werden als Querschnittsthemen verankert und sind damit zukünftig Bestandteil
aller drei Phasen der Lehrkräftebildung. Im Rahmen des wissenschaftlichen Studiums sollen
die Themen Inklusion, Medienbildung und Digitalisierung sowie im Rahmen des Praxissemesters das Thema Ganztag verpflichtend behandelt werden. Weitere Querschnittsthemen
sollen Gegenstand von Wahlpflichtmodulen sein. Im pädagogischen Vorbereitungsdienst sollen alle Querschnittsthemen von den Studienseminaren in die Module und Ausbildungsveranstaltungen integriert werden. Damit wird sichergestellt, dass die hessischen Lehrkräfte den
sich verändernden Anforderungen an Schule entsprechend ausgebildet werden.
2. Das phasenübergreifende Portfolio dient der fortlaufenden Dokumentation und Reflexion
der eigenen Kompetenzentwicklung der Studierenden und Lehrkräfte und somit einer kontinuierlichen Professionalisierung im Sinne des lebenslangen Lernens. Daneben umfasst es
Belege über die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie persönliche Aufzeichnungen zu Erfahrungen im Schulleben, die diese Kompetenzentwicklung fördern. Es unterstützt zudem die Verknüpfung der neuen Querschnittsthemen über die drei
Phasen der Lehrkräftebildung hinweg. Die gesetzliche Ausgestaltung des Portfolios bietet
den nötigen Gestaltungsspielraum für individuelle Schwerpunktsetzungen bei diesem Prozess. Eine fortlaufende Einsicht und Kontrolle durch externe Personen, wie Prüferinnen
und Prüfer, ist nicht beabsichtigt, da das Portfolio explizit nur von den Inhaberinnen und
Inhabern für andere Personen freigegeben wird, z.B. im Rahmen der Ausbildungsarbeit
oder in Prüfungssituationen. Das Portfolio unterstützt einen lebenslangen Professionalisierungsprozess und soll den individuellen Reflexionsprozess anregen und unterstützen.
3. Um den Praxisbezug des wissenschaftlichen Studiums zu erhöhen, werden sowohl ein
Grundpraktikum in der ersten Studienhälfte als auch ein Praxissemester in der zweiten
Studienhälfte für alle Studierenden verbindlich vorgesehen. Damit wird der Modellversuch
zum Praxissemester in den Regelbetrieb überführt. Allen an der Erprobung und Evaluation
des Modellversuchs Beteiligten dankt der Landtag für die wertvolle Arbeit und hilfreichen
Empfehlungen.
Die praktische Ausbildung im Rahmen des wissenschaftlichen Studiums soll bei den Studierenden die Reflexion der eigenen Kompetenzentwicklung und der Eignung für den Beruf
als Lehrkraft unterstützen. Abgestimmte Lehrveranstaltungen der Universitäten sollen die
Praxiserfahrung an der Schule begleiten und nachbereiten und so die frühe Verknüpfung
von Studieninhalten mit der schulischen Praxis sowie die Selbst- und Fremdreflexion von
Erfahrungen innerhalb des Berufsfeldes fördern. Nach dem Vorbild von § 19 HessHG
sollen die Hochschulen, soweit möglich, das Praxissemester so organisieren, dass es auch
in Teilzeit abgeleistet werden kann, um so die Vereinbarkeit mit der Betreuung und Pflege
von Kindern und Angehörigen sowie mit Nebentätigkeiten zur Studienfinanzierung grundsätzlich zu ermöglichen. Zum Beispiel hat sich während des Modellversuchs gezeigt, dass
viele Studierende parallel zum Praktikum als Vertretungslehrkräfte an ihrer Praktikumsschule tätig werden können.
Eingegangen am 6. April 2022 · Ausgegeben am 7. April 2022
Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
Drucksache 20/8247
06. 04. 2022
KPA
20. Wahlperiode
HESSISCHER LANDTAG
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/8247
4. Die Einrichtung ständiger Kooperationskonferenzen an den Standorten der Universitäten
mit Vertreterinnen und Vertretern von Ausbildungsschulen, Staatlichen Schulämtern, Studienseminaren, der Hessischen Lehrkräfteakademie sowie der Universitäten soll einen offenen und gleichberechtigten Austausch fachdidaktischer und allgemeinpädagogischer
Sichtweisen aus sowohl schulpraktischer wie auch wissenschaftlicher Perspektive ermöglichen. Sie gewährleistet damit eine engere Zusammenarbeit bei der Organisation der Praxisphasen im Studium sowie eine intensive Verzahnung der ersten und zweiten Phase der
Lehrkräftebildung. Der jährlich wechselnde Vorsitz ermöglicht eine gleichberechtigte Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren.
5. Der Landtag befürwortet, dass an den bewährten Staatsprüfungen festhalten wird. Denn
mit der Ersten und Zweiten Staatsprüfung wird eine hohe Qualität der hessischen Abschlüsse garantiert. Mit der schrittweisen Einführung zentraler Aufgabenstellungen im
Rahmen der Ersten Staatsprüfung, beginnend mit den Bildungswissenschaften, werden
nicht nur landesweit einheitliche Standards für die Lehrkräfteausbildung im Studium sichergestellt, sondern auch verlässlichere Studienbedingungen für Studierende, bspw. für
den Fall eines Wechsels des Studienstandorts, geschaffen. Die zentralen Abschlussprüfungen kommen erstmals für die Studierenden zum Tragen, die ab dem Wintersemester
2023/2024 nach den neuen Studienordnungen studieren.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Wiesbaden, 5. April 2022
Für die Fraktion
der CDU
Die Fraktionsvorsitzende:
Ines Claus
Für die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Fraktionsvorsitzende:
Mathias Wagner (Taunus